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Notariat

Ein gutes Gefühl...

bei Vertragsunterzeichnung ist wichtig. Der Kauf und Verkauf von Immobilien bringt viele Verpflichtungen mit sich. Die Gründung einer eigenen Firma oder die Veränderung der bisherigen kann ungeahnte Folgen haben.

Mit unserer Erfahrung und Kompetenz können Sie beruhigt sein. Ohne fundierte rechtliche Prüfung lassen wir Sie nichts unterschreiben.

Dies umfasst nicht nur z.B. Grundstückskaufverträge und Überlassungsverträge von Eltern auf Kinder, sondern auch Belastungen von Grundstücken, wie zum Beispiel Grundschulden, Hypotheken, Leitungsrechte, Wohnrechte, Nießbrauchrechte, Vormerkungen, Vorkaufsrechte, Erbbaurechte, Wegerechte, Reallasten und Altenteile. Alle diese Belastungen können über unser Notariat beim Grundbuchamt in das Grundbuch eingetragen werden.

Gerne prüfen wir für Sie auch Entwürfe von notariellen Kaufverträgen und notariellen Vorgängen und beraten Sie vertrauensvoll.

Ein Notar hat die Aufgabe, Rechtsgeschäfte zu beurkunden und zu beglaubigen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Er berät die Beteiligten, stellt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicher und ist für die korrekte Abwicklung von Rechtsvorgängen, insbesondere in den Bereichen Immobilien, Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht, zuständig.

Im Einzelnen z.B.:

Beurkundung von Rechtsgeschäften:

Der Notar erstellt öffentliche Urkunden, die Rechtsgeschäfte wie u.a. Immobilienkaufverträge, Eheverträge, Testamente oder Gesellschaftsgründungen rechtlich wirksam machen.

Abwicklung von Grundstückskaufverträgen:

Der Notar begleitet den gesamten Prozess von der Beurkundung bis zur Eintragung im Grundbuch.

Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen:

Notare sind auch bei der Gestaltung von Vorsorgedokumenten behilflich.

Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften:

Ein Notar bestätigt die Echtheit von Unterschriften oder beglaubigt Kopien von Dokumenten.

Rechtsberatung:

Er informiert die Beteiligten über die rechtlichen Folgen ihrer Handlungen und klärt sie über die Tragweite ihrer Entscheidungen auf.

Überprüfung der Rechtswirksamkeit:

Der Notar stellt sicher, dass alle Voraussetzungen für ein Rechtsgeschäft erfüllt sind und dass keine rechtlichen Hindernisse bestehen.

Vertragsgestaltung:

Der Notar entwirft Verträge, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen.

Durchführung von Registeranmeldungen:

Der Notar kümmert sich um die Eintragung von Gesellschaften, Änderungen im Handelsregister oder Grundbuch.

Zusammenfassend ist der Notar ein wichtiger Akteur im Rechtsverkehr, der durch seine Unabhängigkeit und Neutralität für Rechtssicherheit sorgt und zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten beiträgt.

Rechtssicherheit beginnt mit dem ersten Gespräch

Ob persönliche Beratung in Mölln oder digitaler Austausch – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung finden. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – diskret, kompetent und zuverlässig.

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